Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtÜblicherweise verwende ich in meinen Fotobüchern nur eigene Aufnahmen und Texte. In einem aktuellen Projekt hätte ich aber gerne zusätzlich fremde Elemente (Bilder oder Grafiken) aus dem Netz eingesetzt und habe mich daher gezielt mit dem Urheberrecht und den damit verbundenen Nutzungsrechten auseinandergesetzt. Meine Gedanken dazu will ich hier mal mit euch teilen.
Man könnte meinen, wenn man ein Fotobuch nur für sich selbst erstellen lässt, spielt die rechtliche Seite nicht so eine große Rolle. Das stimmt so natürlich nicht, aber ein paar Gedanken sollte man alleine schon deswegen darauf verwenden, weil es ja um geistige, kreative oder reale Werke von anderen, ebenfalls kreativen Menschen geht. Als erstes wäre da der Respekt vor dem Urheber und seinem Werk - dass man ihn fragt, ob man das Werk nutzen darf. Der nächste Gedanke ginge dann dahin, wie man die Werke anderer ausweist. Das gilt z.B. auch für Elemente, die als kostenlos, Freebies oder unter CC-Lizenz ausgewiesen sind. Ich fände es nicht schön, wenn das Copyright-Zeichen auf oder bei etlichen Elementen auf den gestalteten Seiten erscheinen würde. In einem Fotobuch nur für sich selbst kann man klären, ob der/die UrheberIn einverstanden ist, wenn die Verweise z.B. auf der letzten Seite zusammengefasst werden – denn dass sie auf jeden Fall irgendwo auftauchen müssen, ist ja selbstverständlich. Da ich meine Fotobücher (bzw. einige davon) aber gerne verschenke und auch das ein oder andere als Kundenbeispiel einreichen möchte, meine „Werke“ also „weiterverbreite“, habe ich mich ganz konkret mit dem Urheber- und Nutzungsrecht auseinander gesetzt – und festgestellt, dass mir einiges nicht so klar war. Z.B. unterliegen Freebies oder kostenlose Elemente durchaus einem Nutzungsrecht, das der/die UrheberIn festlegt. Das kann z.B. sein, dass sie nur in einer bestimmten Form (z.B. gedruckt oder digital) verwendet werden dürfen. Es beinhaltet, ob und wie der/die UrheberIn genannt werden will, aber auch, ob ein Element bearbeitet und verändert werden darf oder nicht. Lediglich bei der Creative-Common CC0-Lizenz sind Fotos oder Grafiken wirklich frei nutzbar. Dann habe ich geglaubt, wenn ich eine Grafik oder ein Foto bei einem der Anbieter im Netz kaufe, bin ich auf der sicheren Seite. Aber nein, auch hier muss sehr genau geschaut werden, unter welchen Bedingungen sowohl der Anbieter als auch der/die UrheberIn das Werk verkauft. So bin ich z.B. auf Fotos gestoßen, die nicht bearbeitet werden dürfen, obwohl ich das gerne gemacht hätte – das fiel also weg. Oder ich hatte mir eine Grafik ausgesucht, die nicht „unterlizensiert“ werden darf. Das müsste ich aber machen, wenn ich bei CEWE ein Fotobuch einreichen wollte, sogar noch „in Potenz“, weil CEWE sich alle Verbreitungswege offen hält, z.B. auch in sozialen Netzwerken. Offen gestanden, finde ich das alles sehr kompliziert und dem Spaß am Fotobuch-Erstellen eher abträglich. Ich habe mir durchaus schon die Erlaubnis zur Verwendung von Fotos eingeholt, sei es, dass es um eine abgebildete Person ging, um Fotos im Museum oder um ein Foto, das ich selbst so nicht aufnehmen könnte. Eine mail ist ja schnell geschrieben und bis auf eine Situation war es kein Problem, die Genehmigung zu bekommen. Für mich muss sich das aber im Rahmen halten und das Fazit aus meiner Beschäftigung mit der rechtlichen Seite ist, dass ich auch in Zukunft nur im alleräußersten „Notfall“ fremde Elemente nutzen werde. Wie sind eure Erfahrungen mit Fotos oder Grafiken aus dem Netz? Nutzt ihr sie? Womit habt ihr gute, oder auch weniger gute Erfahrungen gemacht? Ich freue mich, wenn ihr eure Meinungen und Erfahrungen ebenfalls teilt. liebe Grüße
Josefia
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtHallo Josefia,
Danke, dass Du Deine Erkenntnisse mit uns teilst. Ich glaube, das sind Dinge, mit denen sich kaum jemand beschäfigt, der "nur" einfach ein Fotobuch erstellt. Ergänzend zu Deinen Ausführungen, möchte ich darauf hinweisen, dass das Urheberrecht auch für Texte gilt. Wer also eine Beschreibung zu Orten, Bauwerken etc. aus dem Reisekatalog, der Zeitung oder Internet kopiert, ist rein rechtlich auch verpflichtet, dies zu kennzeichnen, bzw. korrekt inkl. Quellenangabezu zitieren. Am Schwierigsten finde ich persönlich jedoch den Umgang mit Firmenlogos/Schriftzügen, Landkarten und eingescannten Postkartenmotiven. Diese gehören je nach Thema für mich einfach in ein Fotobuch. Zum Glück bietet CEWE zahlreiche Grafiken und Gestaltungselemente und Landkarten. In diesem Fall kann man dann wenigstens sicher sein, dass man sich keinen Ärger einhandelt. Gruß DSL-schnell Gruß DSL-schnell
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtHallo,
für mich ergeben sich solche Überlegungen nicht... Ich gestalte mein Fotobuch als *Bilderbuch* sprich, meine Bilder sollen für sich sprechen...Kein Geschnörkel ect., die Bilder erscheinen auf weiß, selten auf schwarzem Hintergrund und nichts drumherum sollte ablenken....Aber wie im wirklichen Leben, Geschmäcker sind verschieden....Gott sei dank ![]()
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtHaDi Römer hat geschrieben: Ich gestalte mein Fotobuch als *Bilderbuch* sprich, meine Bilder sollen für sich sprechen...Kein Geschnörkel ect.,
Das ist in der Tat sehr einfach. Sofern Du nicht gerade den Eiffelturm bei Nacht, das Atomium oder andere "verbotene" Gebäude fotografierst :-)Gruß DSL-schnell Gruß DSL-schnell
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtIch glaube, für Privatzwecke kann man auch den Eiffelturm oder das Atomium fotografieren.
Wenn ich mein Fotobuch nirgends einreiche, sondern nur für mich drucken lasse, ist das Privatgebrauch (ich hoffe sehr stark, dass CEWE in diesem Fall nie etwas aus diesem Buch irgendwo, weder bei sich, noch bei sozialen Netzwerken, veröffentlicht!). Aber eine interssante Frage: Was ist mit jenen Fotos, die noch vor diesem vollständigen Blödsinn von Überurheberrechtierung entstanden sind? Ich habe vor Ewigkeiten das Atomium fotografiert gehabt... muss ich jetzt in den Knast, weil ich das Buch meiner Tochter geschenkt habe? Und was ist mit Fotos vom Eiffel-Turm, die unter CC BY-SA 3.0 im Netzt zu finden sind? Manchmal finde ich diese Welt wirklich nur noch lächerlich - oder zum Weinen... LG Old Nat, der Dino
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtDSL schnell....
*Einfach* ist relativ, wenns um die Buchgestaltung geht ist eine *schnörkellose* Gestaltung nicht einfach, denn wie geschrieben sollen ja die Bilder ansprechen..Und wenn die gezeigten Bilder den Betrachter nicht *anlocken* nutzt auch die beste Buchgestaltung nix.....so einfach ist das :-)
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtHaDi Römer hat geschrieben:
*Einfach* ist relativ, wenns um die Buchgestaltung geht ist eine *schnörkellose* Gestaltung nicht einfach, denn wie geschrieben sollen ja die Bilder ansprechen..Und wenn die gezeigten Bilder den Betrachter nicht *anlocken* nutzt auch die beste Buchgestaltung nix.....so einfach ist das :-)
Hi HaDi Römer,mit "einfach" meinte ich lediglich die Rechtefrage. ![]() Dass auch "minimalistitsches" Layout aufwändig sein kann, wollte ich nicht in Frage stellen. Ganz zu schweigen von der Qualität der Fotos. Gruß DSL-schnell Gruß DSL-schnell
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtOldnat hat geschrieben: Ich habe vor Ewigkeiten das Atomium fotografiert gehabt... muss ich jetzt in den Knast, weil ich das Buch meiner Tochter geschenkt habe?.
Hallo Oldnat,na, ich denke, es ist wie überall im Leben: "Wo kein Kläger, da kein Richter" und wer bei Rot über die Ampel läuft, wird auch nicht gleich "eingeknastet", außerdem gilt ja auch "Verjährung". Wenn man alles im Detail hinterfragt, könnte man aber sicher Juristen monatelang beschäftigen ![]() ![]() ![]() Gruß DSL-schnell Gruß DSL-schnell
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtEs sind sowieso nur die Juristen, die daran eine Interesse haben...
LG Old Nat, der Dino
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtOldnat hat geschrieben: Manchmal finde ich diese Welt wirklich nur noch lächerlich - oder zum Weinen...
Dem kann ich mich wirklich anschliessen. ![]() ![]() ![]() LG Zaubermaus LG Zaubermaus
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtOldnat hat geschrieben:
Wenn ich mein Fotobuch nirgends einreiche, sondern nur für mich drucken lasse, ist das Privatgebrauch (ich hoffe sehr stark, dass CEWE in diesem Fall nie etwas aus diesem Buch irgendwo, weder bei sich, noch bei sozialen Netzwerken, veröffentlicht!).
Ohne deine Zustimmung/Einwilligung wird das sicherlich nicht passieren. Denn nach dem Urheberrechtsgesetz --> § 12 Veröffentlichungsrecht, hat der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtJa, natürlich, ich habe es auch nicht angenommen, dass sie es tun würden, habe leider nur das Smiley vergessen gehabt - Verzeihung, CEWE :)
LG Old Nat, der Dino
Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtHaDi Römer hat geschrieben: ...
Das war bei mir bisher auch so, jetzt wollte ich mal was anderes für mich ergeben sich solche Überlegungen nicht... ![]() Oldnat hat geschrieben: Ich glaube, für Privatzwecke kann man auch den Eiffelturm oder das Atomium fotografieren.
Das ist ja nochmal ein ganz anderes Thema - eigene Bilder, und trotzdem darf man nicht alles nutzen.Aber was die "Überurheberrechtierung" betrifft, man weiß halt nicht, wo das "Über..." anfängt, denn wir sind doch selbst froh, dass CEWE unser Urheberrecht beachtet und nicht-freigegebene Bilder oder Fotobücher nie nirgends veröffentlicht ![]() liebe Grüße
Josefia Re: Gedanken zum Urheber- und NutzungsrechtHallo Josefia,
Josefia hat geschrieben: Lediglich bei der Creative-Common CC0-Lizenz sind Fotos oder Grafiken wirklich frei nutzbar.
Wirklich? ![]() Die CC0 (CC Zero) Lizenz beinhaltet, dass man von seinen Rechten als Urheber zurücktritt und das betreffende Werk "gemeinfrei" (public domain) stellt. Nach § 29 des Urheberrechtsgesetzes ist das Urheberrecht nicht übertragbar. Alle Rechte (Urheberpersönlichkeitsrechte etc pp.) verbleiben beim Urheber. Nach § 29 Abs. 2 können jedoch Nutzungs und Verwertungsrechte eingeräumt werden. Für "gemeinfreie" Werke gibt es eigentlich nur 2 Gründe. Entweder wurde dem Werk der Urheberschutz verweigert (zu geringe Schöpfungshöhe), oder die Schutzfrist ist abgelaufen, welche in § 64 des Urheberschutzgesetzes geregelt ist. Siehe hier (besonders letzter Abschnitt): http://de.creativecommons.org/2009/03/1 ... gramm-cc0/ Re: Gedanken zum Urheber- und Nutzungsrecht☼PeFoto☼ hat geschrieben: Wirklich?
Ich habe das so verstanden und kann auch bei nochmaligem Lesen nichts gegenteiliges erkennen, vielleicht abgesehen davon, dass nichts im Leben absolut sicher ist ![]() ![]() Ich weiß nicht, was ich da übersehe, vielleicht kannst du ja mal kurz mit anderen Worten sagen, wie oder wodurch die Nutzung eingeschränkt ist oder auch wo der Haken bei der Sache ist. LG liebe Grüße
Josefia Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste
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