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Nun arbeite ich gerade an einer Familienchronik für meinen Sohn, das werde ich wohl nicht einstellen. Aber bei dieser Überlegung kam mir die Frage auf, wie ist das denn rechtlich? Es werden so viele Urlaubs-, Hochzeits-, Familienbücher eingestellt. Darf man das eigentlich? Müssten da nicht alle Personen, die auf irgendeiner Feier zu sehen sind, nicht nur nach der Erlaubnis zum Fotografieren gefragt werden, sondern auch ihr ok zur öffentlichen Einstellung als Kundenbeispiel geben? Re: Kundenbeispiele und DatenschutzHallo Monika,
so ist es. In dem Vertrag bestätigt man auch, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und dass man eventuelle Rechtsverletzungen, bzw. die Folgen derselben, selbst ausbadet. Das ist aber nochmal was anderes als der Datenschutz. Die verschiedenen rechtlichen Vorgaben die Fotografie betreffend sind sehr umfangreich und zudem länderspezifisch. Es gibt ganze Bücher und viele Infos im Netz darüber. Ich veröffentliche auch kaum noch ein Fotobuch, bzw. nur dann, wenn ich sehr sicher bin, dass alles okay ist. 100% sicher bin ich mir allerdings nie, dazu ist die Materie zu komplex liebe Grüße
Josefia Re: Kundenbeispiele und DatenschutzIch setze noch eins drauf: auch bei Gebäuden muss man sehr aufpassen. Viele darf man zwar fotografieren, die Fotos aber nicht veröffentlichen. Ich weiß von einer Anwaltskanzlei, die sich genau darauf spezialisiert hat und ihr Geld mit Abmahnungen verdient. Es ist unmöglich, das alles zu wissen. Aus diesem Grund bin auch ich mit der Veröffentlichung sehr zurückhaltend. Eigentlich schade, denn wir betreiben dieses Hobby ja nicht, um Geld zu verdienen sondern ganz einfach nur, weil es uns Freude macht.
LG Hellen
Re: Kundenbeispiele und DatenschutzIn Deutschland ist das Thema im Kunsturhebergesetz § 22 und § 23 geregelt. Sofern Personen nur "Beiwerk" sind, das Motiv selbst aber Landschaft/Sehenswürdigkeit etc ist, darf das Foto auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Es kommt darauf an, ob die Bildaussage auch ohne die Person(en) die gleiche bleibt. Fotografiert man in einer Stadt, ist es nahezu unmöglich, keine Menschen mit aufs Foto zu bekommen...Steht die Person im Mittelpunkt des Fotos, darf es ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden.
Re: Kundenbeispiele und DatenschutzIm Zuge der EU-DSGVO, die seit 25. Mai gilt, wird diskutiert ob das Kunsturhebergesetz so noch gilt.
Mich würde hierzu mal die Einschätzung der CEWE-Rechts-Experten interessieren. Gruß DSL-schnell
Re: Kundenbeispiele und DatenschutzHallo DSL-Schnell,
Anfragen zum Thema Recht und Datenschutz dürfen wir forenseitig leider nicht bearbeiten. Bei Fragen hilft unser Kundendienst gerne weiter. Die Anfragen werden dann gezielt geklärt und von meinen Kollegen beantwortet. Sylke Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
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