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Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 25.04.2023, 11:19
von spica
Aktuell ist ein Kalender bei den Kundenbeispielen online, der scheinbar aus (Presse?)Bildern von K Pop Girl Groups zu bestehen scheint. Zur Veröffentlichung freigegeben wurde der Kalender gestern. Ebenfalls gestern wurde ein Kommentar dazu verfasst, welcher die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung aus Urheberrechtsgründen anzweifelt. Freigegeben (und gelesen?) wurde dieser Kommentar heute.
Der Kalender ist noch immer online.
Und ich habe jetzt Fragezeichen im Kopf, wieso der Kalender noch online ist und dieser Kommentar dazu sang- und klanglos ohne weitere Reaktion seitens CEWE veröffentlicht wurde. Werden Kommentare gar nicht inhaltlich gelesen, sondern nur auf bestimmte Worte gefiltert? Oder wie muss ich mir das vorstellen?
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 25.04.2023, 16:48
von DSL-schnell
Hallo Spica,
ich hatte bei einem anderen Kundenbeispiel auch schon mal auf das Copyright der Bilder hingewiesen, die eindeutig bei einer anderen Person lagen.
CEWE stellt sich auf den Standpunkt, dass das o.k. ist, weil der Kalender für den privaten Gebrach ist.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das hier kommerziell ausgestellt ist, und deshalb kein privater Gebrauch.
Aber die CEWE-Anwälte werden schon wiesen, wie es ist.
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 25.04.2023, 20:10
von urlaubsfan
In den Teilnahmebedingungen ist m. E. eindeutig geregelt, dass der Einreicher für den Inhalt des Buches/Kalender verantwortlich ist, indem er/sie zustimmt, dass keine Rechte Dritter vorliegen. Bei vielen Cliparts/Verzierungen usw. sicher auch nicht ganz unproblematisch. Das ist ein Grund, weshalb ich keine Bücher veröffentliche.
https://www.cewe-community.com/global/content/terms
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 25.04.2023, 21:25
von DSL-schnell
Naja, auch der Part "dass alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind" scheint mir sehr unrealistisch.
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 25.04.2023, 22:02
von urlaubsfan
Natürlich ist das unrealistisch, aber die Verantwortung liegt beim Einreicher

Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 09:29
von Katharine
Hallo Zusammen,
für uns ist so erst einmal nicht ersichtlich, dass der Kalender gegen die TN Bedingungen verstoßen hat.
Wie schon geschrieben, ist in den Teilnahmebedingungen eindeutig geregelt, dass der Einreicher für die Inhalte verantwortlich ist, diese wurden bestätigt und wir wissen zB nicht ob die Rechte eingekauft wurden usw.
Danke für eure Hinweise, das zeigt uns, dass euch das Thema wichtig ist und sensibilisert sicher alle Leser
Herzliche Grüße,
Katharine
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 10:15
von spica
Ist es tatsächlich wahrscheinlich, dass u.a. die Bildrechte eines Fotos eingekauft wurden, das einen Werbestempel von
https://www.makeupforever.com/kr/ko?l=ko&c=KR trägt?
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 10:28
von TanjaT1978
Werbefotos
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 10:36
von Basilikum
Heute ist übrigens der Welttag des geistigen Eigentums!
Wie passend!
LG Basilikum
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 10:40
von spica
Basilikum hat geschrieben:
Heute ist übrigens der Welttag des geistigen Eigentums!
Wie passend!
LG Basilikum

Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 10:48
von spica
DSL-schnell hat geschrieben:
Hallo Spica,
ich hatte bei einem anderen Kundenbeispiel auch schon mal auf das Copyright der Bilder hingewiesen, die eindeutig bei einer anderen Person lagen.
CEWE stellt sich auf den Standpunkt, dass das o.k. ist, weil der Kalender für den privaten Gebrach ist.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das hier kommerziell ausgestellt ist, und deshalb kein privater Gebrauch.
Aber die CEWE-Anwälte werden schon wiesen, wie es ist.
Da stellt sich mir die Frage, wozu es einen Meldegrund "Verletzung von Urheberrechten" überhaupt gibt ... Ich verstehe leider nicht, warum einem Hinweis hier überhaupt nicht nachgegangen, sondern dieser nur schlicht als Kommentar freigeschaltet wird. Kann man ja echt fix im Netz recherchieren ...
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 17:39
von DSL-schnell
spica hat geschrieben:
Da stellt sich mir die Frage, wozu es einen Meldegrund "Verletzung von Urheberrechten" überhaupt gibt ...
Ich denke, der ist dafür, wenn man selbst der Urheber ist, und weiß, dass keine Rechte abgetreten sind.
Ansonsten denke ich, dass CEWE wenig Wert auf "Verfolgung" legt, denn dann dürfte wahrscheinlich so gut wie keinerlei Beispiel mehr veröffentlicht werden.
Es gibt User (so wie mich) die das ernst nehmen und deshalb keine Bücher einreichen.
Es gibt andere User, die die Bedingungen akzeptieren und das Risiko eingehen. Für CEWE entsteht dann kein Handlungsbedarf, denn im Fall der Fälle ist der Einreicher verantwortlich.
Kann ich auch nachvollziehen. Der Unternehmenszweck von CEWE ist Bücher zu produzieren und nicht Polizei zu spielen.
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 17:49
von spica
DSL-schnell hat geschrieben:
Der Unternehmenszweck von CEWE ist Bücher zu produzieren und nicht Polizei zu spielen.
Grundsätzlich ja. Aber wenn man schon mit der Nase drauf gestupst wird, könnte man auch mal tiefer schauen. Ist beim betroffenen Beispiel wahrlich kein Hexenwerk. Auch habe ich selbst vor einiger Zeit schon ein Beispiel gemeldet, bei dem der Urheber ebenfalls nicht der Ersteller war. Das Kundenbeispiel wurde gelöscht. Und ein Forenteilnehmer durfte mal reihenweise Forenbeiträge editieren, weil die Quellenangaben zu den Bildern nicht explicit genug genannt worden waren. Vielleicht erinnerst Du Dich. Aber hier scheint es egal zu sein. Nun denn ...
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 26.04.2023, 19:59
von TanjaT1978
.... aber wehe man sieht den Popo eines Babys
Re: Freigabe Kundenbeispiele / Sichtung und Freigabe der Kommentare
Verfasst: 27.04.2023, 10:22
von Katharine
Hallo Zusammen,
die Kommentare sind in erster Linie für euren Austausch untereinander, in diesem Fall ein guter Hinweis für den Autor, um die Rechte eventuell nochmal zu überprüfen, darauf zu antworten oder das Kundenbeispiel selbst wieder zu entfernen.
Grundsätzlich gilt bei Werbefotos, dass die berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht verletzt werden dürfen. Heißt zum Beispiel, dass das Produkt oder die Person nicht verzerrt oder entstellt werden soll.
Jede Firma stellt in der Regel freigegebene Presse Bilder zur Verfügung, die genutzt werden können. Darüber hinaus gibt es viele unterschiedliche Kooperationen, die einem die Nutzung von Werbebildern erlauben können.
Der Kalender wurde bei uns nicht als unangemessen gemeldet. Wenn der Wunsch nach einer Prüfung besteht, möchten wir euch bitten das Kundenbeispiel zu melden. Dann werden wir dem nachgehen und gegeben falls den Autor nochmal gezielt nach den Nutzungsrechten fragen.
Herzliche Grüße,
Katharine