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Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte
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FotoFreunde

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Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon FotoFreunde » 03.07.2015, 10:22

Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Fotografie ist wunderschönes Hobby, das uns erlaubt die Welt aus anderen Perspektiven zu sehen, ungeahnte Details wahrzunehmen und unsere Erinnerungen bildlich festzuhalten. Bei der Freude am Fotografieren gerät jedoch schnell in Vergessenheit, dass mit jedem Fotos auch rechtliche Grundlagen zusammenhängen. Wir möchten für Sie in diesem und in vielleicht folgenden Beiträgen näher auf diese Fotorechte eingehen.
 
ThinkstockPhotos-496646589.png
Was darf ich fotografieren?
Das bekannteste Fotorecht, ist wahrscheinlich das „Recht am eigenen Bild“. Dies sollten Sie jedoch nicht nur beachten, wenn Sie vor einer Kamera stehen, sondern auch, wenn Sie selbst den Auslöser durchdrücken können. Privatpersonen sind unter Umständen nicht einverstanden mit einem Foto, sodass es im Ernstfall rechtliche Konsequenzen für Sie haben. Doch was ist mit Aufnahmen von Gebäuden, bei denen zufällig Passanten zu sehen sind? Was ist mit Zufallsporträts von spannenden fremden Kulturen? Und was ist mit prominenten Personen? Wie es oft bei Rechten und Gesetzen der Fall ist, gibt es natürlich auch bei Fotorechten Einschränkungen, Ausnahmen und Sonderfälle. Generell sollten Sie jedoch Ihre Mitmenschen beachten. Seien Sie höflich und fragen Sie vor oder manchmal auch nach dem fotografieren, ob dies für die betroffene Person in Ordnung ist.

Wofür darf ich meine Fotos nutzen?
Als Urheber der eigenen Fotos können Sie natürlich schnell in Versuchung geraten, Ihre Bilder für jegliche Zwecke zu gebrauchen. Ein Upload auf einer Internetplattform, ein Fotoprodukt oder manchmal sogar in einer Ausstellung – die Möglichkeiten sind zahlreich. Doch je nachdem, was Sie fotografiert haben, können Ihre Nutzungsbedingen eingeschränkt sein. Generell gilt jedoch, dass Sie bei allen Bildern, die Sie veröffentlichen, egal ob digital oder geprintet, eingehend auf mögliche Rechtsfallen prüfen sollten. Hier ein paar Fragen, die Sie hierfür nutzen können:


  • Habe ich das Einverständnis der fotografierten Person (bestenfalls sogar schriftlich)?
  • Gibt es bei meinem fotografierten Gebäude Einschränkungen für die Nutzung?
  • Habe ich vielleicht auf einem Privatgelände fotografiert, welches meine Nutzungsrechte einschränkt?
  • Verletze ich mit meinem Foto vielleichte andere Gesetze (rechtsfeindliche Symbole, Gewalt, usw)?
[/color]

Tappen Sie nicht blind in eine Rechtfalle!
Wie dieser Beitrag vielleicht schon angedeutet hat, steckt hinter dem Wort „Fotorechte“ ein weitreichendes Thema. Daher würde uns an dieser Stelle vor allem interessieren, in welchen Bereich Sie gerne einen genaueren Blick werfen würden. Welche Fragen und Themen in Bezug auf Fotorechte finden Sie besonders spannend oder interessant? Welche Themen würden Sie gerne zukünftig diskutieren? Damit Sie sich zukünftig im Dschungel der Fotorechte besser zurechtfinden, würden wir uns über Ihre Antwort freuen, was für zukünftige Beiträge Sie sich vorstellen können :)

_________________
Liebe Grüße
Sonja
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Silber-Distel

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Silber-Distel » 03.07.2015, 11:09

Inzwischen gibt es Diskussionen über die Einschränkung der "Panoramafreiheit". In Deutschland ist das ja eigentlich recht liberal, aber ich habe nicht gewusst, wie es in anderen europäischen Ländern gehandhabt wird. Dort darf man, wenn man es genau nimmt, eigentlich fast nichts fotografieren. Frankreich und Italien sind anscheinend besonders fotografen-feindlich.
In Wikipedia gibt es dazu einen Artikel und eine farbig unterlegte Karte, die mich dann doch überrascht hat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Fast jeder bewegt sich zum Beispiel in Italien eigentlich außerhalb der Legalität, wenn er irgendetwas außer Bergen, Seen oder Tierchen fotografiert :mrgreen: . Frankreich ist für mich nicht relevant, da komme ich sowieso fast nie hin - aber gerade in meinem Lieblings-Urlaubs-Land nicht fotografieren? Venedig mit seinen Palästen und Kirchen? Ich hätte im Traum nie vermutet, dass es gerade da Probleme geben könnte, wo doch praktisch jeder mit Smartphone, Tablet, Film- und Foto-Kamera unterwegs ist.
Liebe Grüße
Silber-Distel
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Rotuma

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Rotuma » 03.07.2015, 11:47

So wie ich die letzten Gespräche verstanden habe, ist es nicht erlaubt solche Fotos zu veröffentlichen, wie z.B. auf Facebook, Homepage u.s.w. Aber in meinem persönlichen Fotobuch?
D:wink: Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher. D:roll:
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Bertha

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Bertha » 03.07.2015, 11:56

Rotuma hat geschrieben:
So wie ich die letzten Gespräche verstanden habe, ist es nicht erlaubt solche Fotos zu veröffentlichen, wie z.B. auf Facebook, Homepage u.s.w. Aber in meinem persönlichen Fotobuch?
Achtung: dann nicht unter Kundenbeispiele einreichen! :cry:
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Silber-Distel

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Silber-Distel » 03.07.2015, 12:14

...ich glaube, das Risiko werde ich auch in Zukunft eingehen - ich schade doch niemandem. Ich habe gestern eine Petition eines Fotografen mit unterschrieben, der ein wenig mehr Freiheit wünscht. Eigentlich bin ich ein Mensch, der sich wirklich an alle Vorschriften zu halten bemüht, aber das geht mir dann doch zu weit und ich kann es in keiner Weise nachvollziehen. Warum sollte ich bitte ein Gebäude nicht fotografieren und veröffentlichen, wenn es doch jeder andere auch sehen kann und es kein militärisches Geheimnis o. Ä. ist.
Liebe Grüße
Silber-Distel
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Bertha

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Bertha » 03.07.2015, 12:47

Silber-Distel hat geschrieben:
...ich glaube, das Risiko werde ich auch in Zukunft eingehen - ich schade doch niemandem. Ich habe gestern eine Petition eines Fotografen mit unterschrieben, der ein wenig mehr Freiheit wünscht. Eigentlich bin ich ein Mensch, der sich wirklich an alle Vorschriften zu halten bemüht, aber das geht mir dann doch zu weit und ich kann es in keiner Weise nachvollziehen. Warum sollte ich bitte ein Gebäude nicht fotografieren und veröffentlichen, wenn es doch jeder andere auch sehen kann und es kein militärisches Geheimnis o. Ä. ist.
Das hat ja auch nichts mit Logik zu tun. :evil:
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Rotuma

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Rotuma » 03.07.2015, 12:59

Ein sehr schwieriges Thema, damit haben sogar Anwälte Probleme. Interessieren würde mich aber, was die CEWE-Anwälte, sollte es sie geben, zu diesem Thema sagen. Damit meine ich nur die Fotos der Kundenbeispiele und die Challenges hier im Forum.
D:wink: Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher. D:roll:
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Sylke

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Sylke » 03.07.2015, 14:20

Hallo Rotuma,

natürlich haben wir eine Rechtsabteilung mit Anwälten :-)

Was erlaubt oder untersagt ist, wird in den Nutzungsbedingungen (hier im Forum o. auf den Wettbewerbsseiten) bzw. Verträgen (Kundenbeispiele) näher erläutert. Das kann ich nicht auf wenige Worte zusammenfassen. Das Thema ist zu komplex. Gezielte Fragen kläre ich aber gerne.
♥️liche Grüße
Sylke
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☼PeFoto☼

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon ☼PeFoto☼ » 07.07.2015, 11:46

Rotuma hat geschrieben:
Interessieren würde mich aber, was die CEWE-Anwälte, sollte es sie geben, zu diesem Thema sagen. Damit meine ich nur die Fotos der Kundenbeispiele und die Challenges hier im Forum.
Die haben doch alles gesagt....... D:wink:
Schau mal hier: http://www.cewe-fotobuch.de/ihr-beispielbuch.html unter Rechte und Pflichten.

Oder hier:http://www.cewe-community.com/forum/vie ... 357#p50357
Der Teilnehmer hält mit seiner Teilnahme den Veranstalter von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.

Insofern stimmt z.B diese Aussage nicht!!
icke46 hat geschrieben:
Es ist vermutlich davon auszugehen, dass, solange CEWE keine ICEs in gedruckter Form auf die Schiene bringt, eine Verwendung von ICE-Fotos erlaubt ist.
Denn in diesem Falle wäre nicht CEWE, sondern der Fotograf welcher CEWE von "eventuellen" Ansprüchen Dritter freistellt, verantwortlich.
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Rotuma

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Rotuma » 07.07.2015, 12:57

Die Rechte und Pflichten beim Beispielbuch kenne ich natürlich, die bei den Challenges habe ich übersehen, dachte nicht, daß dies auch unter kommerzieller Nutzung fällt.
CEWE hatte vor Kurzem ein Kundenbeispielbuch abgelehnt, da der beleuchtete Eiffelturm abgebildet war, das wäre ja dann doch das Problem der Kundin gewesen.
Ich darf z.B. das Hundertwasserhaus in Wien von überall aus fotografieren und die Fotos davon sogar verkaufen, in Deutschland ist dies aber nicht erlaubt. Das meine ich mit schwierigem Thema, somit müssen wir uns bei jedem Challenge-Beitrag erkundigen, ob wir das Bild veröffentlichen dürfen. D:| D:wink: Beim Thema Abstraktion ist es ja etwas einfacher. D:wink:
D:wink: Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher. D:roll:
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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon ☼PeFoto☼ » 07.07.2015, 13:26

Rotuma hat geschrieben:
Die Rechte und Pflichten beim Beispielbuch kenne ich natürlich, die bei den Challenges habe ich übersehen, dachte nicht, daß dies auch unter kommerzieller Nutzung fällt.
Na ja, immerhin gewährst Du auch da dem Veranstalter die Nutzung für Werbung und Netzwerke (z.B Gesichtsbuch) etc pp.....
Rotuma hat geschrieben:
Ich darf z.B. das Hundertwasserhaus in Wien von überall aus fotografieren und die Fotos davon sogar verkaufen, in Deutschland ist dies aber nicht erlaubt. Das meine ich mit schwierigem Thema, somit müssen wir uns bei jedem Challenge-Beitrag erkundigen, ob wir das Bild veröffentlichen dürfen. D:| D:wink: Beim Thema Abstraktion ist es ja etwas einfacher. D:wink:
Darf man in DE auch. Aber nur von öffentlichen, frei zugänglichen Plätzen (Panoramafreiheit).
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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Rotuma » 07.07.2015, 17:53

In Österreich darfst du das Haus auch von nicht frei zugänglichen Orten fotografieren, veröffentlichen und verkaufen. Obwohl die Häuser vom selben Künstler stammen, der auch schon tot ist, gelten in Ö und D andere Regelungen. D:wink:
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Silber-Distel

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Silber-Distel » 12.07.2015, 12:21

Ich habe einen relativ neuen Artikel gefunden:
http://www.wiwo.de/politik/europa/panor ... 33968.html
Liebe Grüße
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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon Sylke » 12.07.2015, 15:50

Moin Moin,

ich schätze, so grob kennt jeder das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Das Fotorecht ist aber weitaus komplexer und unterscheidet sich zudem von Land zu Land. Mich würde interessieren, wie Sie damit umgehen - fotografieren Sie uneingeschränkt oder informieren Sie sich vorab ausgiebig über die jeweilige Gesetzeslage? Vermutlich hat jeder schon einmal etwas abgelichtet, dass nicht oder nur eingeschränkt erlaubt war. Was waren das für Motive?

Mein persönlicher Tipp: fragen Sie trotz Verbot oder Einschränkungen bei den zuständigen Stellen an und erbitten Sie um eine schriftliche Freigabe. So kann man z.B. auch den Kölner Dom uneingeschränkt fotografieren, wenn man zuvor eine schriftliche Freigabe der Dompropstei beantragt und diese für den Fotoauftrag erhalten hat.

Einen schönen Sonntag D:)
♥️liche Grüße
Sylke
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icke46

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Re: Der Straftäter am Auslöser? – Fotorechte

Ungelesener Beitragvon icke46 » 15.07.2015, 10:00

Vielleicht für den einen oder anderen interessant, der nähere Infos zum Fotorecht (Panoramafreiheit, Streetfotografie etc.) haben möchte:

Am 12.08.15 findet um 19 Uhr ein Webinar (also ein Seminar, dass über WWW im Internet besucht werden kann) zu diesem Thema statt.

Nähere Infos findet man hier: http://www.prophoto-online.de/fotonachr ... t-10009338
Und zur Anmeldung gehts hier: https://attendee.gotowebinar.com/regist ... 3913053954

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