Persönliche Beratung
Service
Auftragsstatus
Mein Account
Registrieren    Anmelden    Forum    Suche    FAQ    Netiquette    Nutzungsbedingungen    Datenschutzerklärung

Foren-Übersicht » Weitere Themen » Komm fotografieren

Sie möchten mehr zum Thema Fotografie erfahren? Hier können Sie sich mit anderen Anwendern und unseren Fachfotografen austauschen.
Der Urheber und seine Rechte
Benutzeravatar Offline
FotoFreunde

100 Beiträge
Beiträge: 237
Registriert: 01.11.2012, 13:55
Kontaktdaten:

Der Urheber und seine Rechte

Ungelesener Beitragvon FotoFreunde » 09.09.2015, 16:47

Der Urheber und seine Rechte

Neben dem Recht am eigenen Bild gibt es noch ein zweites großes Recht, dass immer wieder genannt wird: Das Urheberrecht. Dies ist ein Recht, dass die Werke eines Künstlers und auch einer Privatperson schützen soll. Doch wie und warum? Da dieses Thema nicht selten auch einige Fragen aufwirft, möchten wir uns in diesem Beitrag einmal näher damit beschäftigen.

Der Schutz des geistigen Eigentums
Jeder, der etwas schafft, egal ob Foto, Gemälde oder vielleicht Skulptur, der möchte in der Regel auf als Urheber des Werkes anerkannt werden. Doch wie regelt man dies am besten? In unserem Gesetz ist dies durch das Urhebergesetz festgelegt. In ihm ist festgehalten, was das Werk beinhaltet, welchen Umfang es hat, wie es übertragen werden darf und welche Folgen die Verletzung des Urheberrechtes haben kann.
 
ThinkstockPhotos-80613502.png
Im Groben lässt sich das Urheberrecht in die folgenden vier Punkte gliedern…

Urheberpersönlichkeitsrecht
Niemand möchte gerne, dass ein anderer die eigene Idee als seine verkauft. Schon im Kindergarten oder der Grundschule merkt jedes Kind, dass dies nicht gerecht ist. Im Urheberpersönlichkeitsrecht ist grundsätzlich verankert, dass der Erschaffer eine persönliche Verbindung zu seinem Werk hat.
Der Urheber allein darf über eine Veröffentlichung, die Nennung seines Namens und die Hinnahme von Beeinträchtigungen entscheiden.

Verwertungsrechte
Wo und wie oft ein Bild öffentlich zugänglich gemacht wird, darf der Urheber eigenwillig entscheiden. Die Verwertungsrechte halten fest, wie ein Werk vervielfältigt, verbreitet und auch ausgestellt werden darf. Ferner noch finden Sie hier auch das Bearbeitungsrecht, über welches ebenfalls einzig der Urheber entscheiden darf.
 
ThinkstockPhotos-473439012.png
Vergabe von Nutzungsrechten
Die Urheberschaft eines Werkes ist nicht übertragbar. Doch nicht selten, möchte ein Künstler anderen Personen gewisse Nutzungsrechte einräumen. Wichtig ist, dass hierbei genau vom Urheber bestimmt wird um welche Form von Nutzungsrecht es sich handelt.
Die bekanntesten hier runter sind das einfache Nutzungsrecht, bei dem das Bild für einen vereinbarten Zweck genutzt werden kann, sowie das ausschließliche Nutzungsrecht, bei dem der Urheber tatsächlich von der Nutzung ausgeschlossen werden kann.
Auch in den Teilnahmebedingungen unserer Gewinnspiele und unseren Challenges finden Sie solche Nutzungsrechte festgelegt.

Sonderrechte, Einschränkungen, usw
Aber nicht immer kann der Urheber seine Rechte geltend machen. Diese Ausnahmen richten sich nach dem Wohl und dem Nutzen der Allgemeinheit. Was dies jedoch bedeutet ist immer vom Einzelfall abhängig. Teil dieser Ausnahmen sind beispielsweise Berichterstattungen oder sogar auch Bildzitate. Ebenso fällt hier auch der ausschließliche Privatgebrauch rein.
 
ThinkstockPhotos-126812241.png
Künstlerische Freiheit
Generell kann Ihnen jedoch trotz Ausnahmen niemand ohne weiteres das Urheberrecht entziehen. Sie besitzen so gesehen die künstlerische Freiheit darüber zu entscheiden, was mit Ihrem Werk geschehen soll. Im Zweifelsfall kann es jedoch nicht Schaden einen Rat einzuholen.
Was sind Ihre Erfahrungen als Urheber oder haben Sie Fragen und wichtige Ergänzungen. Gerne könnten Sie in Ihren Antworten mit uns über dieses Thema diskutieren.

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste