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Das Recht am eigenen Bild
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FotoFreunde

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Das Recht am eigenen Bild

Ungelesener Beitragvon FotoFreunde » 09.08.2015, 12:58

Das Recht am eigenen Bild

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (GG Artikel 1 Absatz 1)

Jeder von Ihnen kennt sicherlich diesen Artikel des deutschen Grundgesetzes. Teil dieses Persönlichkeitsrechtes ist auch das Recht am eigenen Bild. Was das bedeutet ist recht simpel: Jeder Mensch kann selbst darüber entscheiden ob er in der Öffentlichkeit, was Fotografien einschließt, erscheinen möchte. Ob jemand beruflich oder privat fotografiert wird, kann er sich immer auf dieses Recht beziehen. Um in dieses Recht einzugreifen mit einem Foto zum Beispiel ist eine Einwilligung der betroffenen Person unabdingbar.
 
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Schon das Fotografieren ist strafbar?

Während der Grundsatz des Rechts am eigenen Bild recht simpel klingt, beinhaltet es einige kritische Themen. Beginnend damit, dass bereits das bloße fotografieren ohne jegliches Veröffentlichen strafbar sein kann. Warum? Tatsächlich verstößt man mit einem fotografieren ohne Einwilligung gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes. Bedenkt man die Spontanität der Streetfotografie stellen sich hier also die ersten Schwierigkeiten dar.
Ein Typ hierbei ist es vor allem die Würde der Persönlichkeit zu wahren, was nicht viel mehr bedeutet als zu beachten, ob man selbst in der bestehenden Situation fotografiert werden wollen würden. Höflichkeit ist beim Fotografieren Fremder also das A und O, um nicht in einen Rechtsstreit zu geraten. Auch wenn das Foto bereits entstanden ist, sollten Sie die Person ansprechen und höflich die Situation erklären.


Privatsphäre und Rückzugbereiche

In Rückzugbereichen wie der eigenen Wohnung oder sogar Toiletten und Behandlungszimmern ist das Fotografieren grundsätzlich nicht erlaubt. Tatsächlich kann es sogar dazu kommen, wenn die fotografierte Person handgreiflich gegenüber dem Fotografen wird, dass dies unter den Bereich der Notwehr fällt. Denn: „(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ In diesem Fall ist dann das Fotografieren der rechtswidrige Angriff, der abgewehrt werden muss.“
 
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Nicht jedes Gesicht will gedruckt werden

Nachdem Ihr Bild entstanden ist, stellt sich Ihnen vielleicht die Frage, wie Sie es weiter verwenden möchten. Möchten Sie es online auf eine Plattform stellen, mit Freunden in einem Netzwerk teilen, ausdrucken und in Ihr Geschäft hängen oder sogar in einer Zeitschrift veröffentlichen? Generell gilt: Sobald ich entscheide mein Foto in einer Form der Öffentlichkeit zugängig zu machen, spricht man von einer Veröffentlichung.

Wenn Sie Ihr Bild veröffentlichen möchten, sollten Sie sich auf jeden Fall die Einwilligung der fotografierten Person einholen, da Sie sonst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen können. Wichtig bei dieser Einwilligung ist jedoch auch, dass Sie mögliche Bildretusche bereits planen und ebenfalls mit der fotografierten Person vorher absprechen. Andererseits kann die Einwilligung bei einer ungeahnten Retusche ungültig sein.
Auch kann es bei unbekannten Personen ratsam sein, diese Einwilligung auch schriftlich festzuhalten, um spätere Irrtümer auszuschließen.


Die Ausnahmen

Natürlich ist es schwer im Urlaub gerade in Touristengebieten menschenleere Fotos zu schießen. Aber wie so oft, gibt es auch für dieses Gesetz Ausnahmen, die den Fotografen das Leben ein bisschen leichter machen.


1. Bildnisse der Zeitgeschichte

Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind natürlich ein besonders interessantes Motiv. Jedoch handelt es sich hierbei auch um ganz normale Personen. In vielen Fällen ist ein Foto jedoch völlig legitim.
In diese Kategorie fallen: Staatsoberhäupter und Politiker (regelmäßig auch nach Ihrer Amtszeit), Angehörige regierender Königs- und Fürstenhäuser, Repräsentanten der Wirtschaft, Wissenschaftler und Erfinder, Künstler, Schauspieler, Sänger, Entertainer und Sportler.
Jedoch gilt auch hier: Befindet sich die Person in einer Situation, in der Sie sich zurückziehen möchte und nicht mit (Presse-)Fotografen rechnen müssen, kann ein fotografieren illegal sein.


2. Abgebildete Personen als Beiwerk

Steht nicht die Person, sondern zum Beispiel ein Gebäude oder eine Landschaft im Vordergrund Ihres Bildes, so werden Personen auf dem Bild zu einem Beiwerk. Hier benötigen Sie keine Einwilligung der abgebildeten Personen.
 
177331911.jpg
Wird eine der Personen jedoch zum Blickfang, da Sie beispielsweise auffallend gekleidet ist (oder vielleicht sogar gar nicht), handelt es sich nicht mehr um ein Beiwerk und die Einwilligung ist wieder notwendig.


3. Teilnahme an Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen

Ob Karnevalsumzug, Demonstration oder Sportveranstaltung – Personen, die hier teilnehmen dürfen im Sinne der Pressefreiheit zum Nutzen der Berichterstattung fotografiert werden.
Jedoch ist hierbei wieder zu beachten, dass die abgebildeten Personen repräsentativ für das Geschehnis sein müssen. Ist dies nicht der Fall wird eine Einwilligung wieder notwendig.


„Behandle andere…

… wie du selbst behandelt werden möchtest!“ Beim Fotografieren anderer Personen kann es wie Sie nun vielleicht merken, kompliziert werden, wenn es um Rechtsfragen geht. Generell ist es daher der beste Tipp höflich im Umgang mit den Mitmenschen zu sein. Niemand möchte schlafend im Zug fotografiert werden oder beim Stolpern vor dem Supermarkt. Und wenn Sie eine fremde Person fotografiert haben, dann sollten Sie mit dieser das Gespräch suchen.
 
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Was denken Sie? Oder möchten Sie etwas zu diesem Thema ergänzen? Sie sind natürlich herzlich eingeladen uns Ihre Fragen und Anmerkungen in einer Antwort zu schreiben D:)
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Oldnat

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Ungelesener Beitragvon Oldnat » 10.08.2015, 09:59

Frage: Wenn ich ein Bild für mein Familienalbum mache, das wird heutzutage bei CEWE eingeschickt und ausgedruckt.

Früher habe ich das Foto selber entwickelt und eingeklebt.
(Früher gab es natürlich dieses ganze Datenschutz-Politischkorrekt-hype nicht, da war die Welt noch normal(er)).

Unabhängig davon, das mein CEWE Fotobuch weiterhin als Einzelexemplar des Familienalbums ist, wird sie zu CEWE geschickt und gedruckt - und ich habe keinerlei Ahnung geschweige Einfluss darauf, was mit meinen eningeschickten Daten (Fotos) alles passiert. Zb. werden sie bei CEWE evtkl. eine Weile archiviert. Jemand knackt CEWEs Computersystem und bringt meine Bilder an die Öffentlichkeit. Was dann? Ich weiß dass es Blödsinn ist, aber die Welt ist heutzutage (auch) diesbezüglich immer blöder!

Ich rede hier nicht von Einstellen as Kundenbeispiel, Wettbewerb oder sonstwas, nicht mal Einstellen ins CEWE-Forum hier, nur CD brennen, abschicken, Buch erhalten, Regal.

Als normal denkender Mensch gehe ich davon aus, dass es hierbei zu keinerlei Probleme kann, auch Eiffelturm-mäßig nicht, aber wer ist heutzutage von den Rechtshyänen schon normal?

Kann mir jemand eine offizielle Stellungnahme presentieren, dass meine private und privat gehaltene Fotos weiterhin erlaubt sind? Oder ist die Welt wirklich schon ganz krank?
LG Old Nat, der Dino
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Silber-Distel

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Ungelesener Beitragvon Silber-Distel » 10.08.2015, 10:11

Bei Fotos, die nur in Fotobüchern im eigenen Regal stehen, sehe ich keinerlei Probleme. Da kommt rein, was mir gefällt ohne Beachtung irgendeines Gesetzes. Ich glaube auch nicht, dass man zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn jemand einen Server hackt. Es ist insgesamt mit den neuen Medien schon schwer, alles zu beachten und immer zu überlegen, was wäre wenn - darf ich - darf ich nicht....
Liebe Grüße
Silber-Distel
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Rotuma

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Ungelesener Beitragvon Rotuma » 10.08.2015, 10:31

Oldnat - Ich brauche den CEWE Server nicht zu kracken, ich breche bei dir ein, stehle deinen Cube, deine Negative und Dateien, ........ D:wink:
D:wink: Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher. D:roll:
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Sonja

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Ungelesener Beitragvon Sonja » 10.08.2015, 11:54

Hallo Oldnat,
hat geschrieben:
Als normal denkender Mensch gehe ich davon aus, dass es hierbei zu keinerlei Probleme kann, auch Eiffelturm-mäßig nicht, aber wer ist heutzutage von den Rechtshyänen schon normal?

Kann mir jemand eine offizielle Stellungnahme presentieren, dass meine private und privat gehaltene Fotos weiterhin erlaubt sind? Oder ist die Welt wirklich schon ganz krank?
Ich kann Ihren Standpunkt gut nachvollziehen. Letztlich können wir uns vielleicht sogar noch glücklich schätzen nicht in Amerika zu leben, wenn man bedenkt, wegen was dort teilweise geklagt wird. Aber das ist ein anderes Thema...

Jeder von uns hat sicher diese privaten Bilder, die auch privat bleiben egal ob im CEWE FOTOBUCH oder als Datei. Ich kann und will mir auch nicht vorstellen, dass diese von irgendjemanden als Anlass für einen Rechtsstreit genommen werden. Und letztlich muss jemand, um an private Daten zu gelangen, selbst einen Rechtbruch begehen. Oder sehe ich das falsch? Meine Haustür steht jedenfalls nicht ohne weiteres offen D:wink:

Bei diesen Rechtfragen finde ich es wichtig, dass man bedenkt, man hat es immer mit anderen Menschen zu tun. Frei nach dem Motto "der Ton macht die Musik" kann man denke ich durch freundliches Auftreten besonders Rechtsstreitigkeiten im vornherein aus dem Weg gehen D:)
Liebe Grüße
Sonja
Bäuerin

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Ungelesener Beitragvon Bäuerin » 10.08.2015, 12:32

Ich kann Oldnats Bedenken gut verstehen. Möglich ist heutzutage alles. Wahrscheinlich können wir nur darauf hoffen, daß wir alle so unbedeutend und uninteressant sind, daß niemand auf die Idee kommt, mal ein bißchen in unseren Dateien zu stöbern. Aber ausgeschlossen ist so was sicher nicht! Irgendwie kann einem doch etwas bange werden vor der Zukunft und den Möglichkeiten der Datenspeicherung, an die wir noch gar nicht denken.
LG Bäuerin
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nox

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Ungelesener Beitragvon nox » 10.08.2015, 13:39

Bezüglich der privaten Bilder bin ich ganz bei Silberdistel.

Ergänzung zum Startbeitrag: Viele Urlauber scheinen die einheimische Bevölkerung für Inventar zu halten und fotografieren einfach drauflos. Ist mir letzten Monat in Griechenland wieder aufgefallen.

Datensicherheit:
Bäuerin hat geschrieben:
Wahrscheinlich können wir nur darauf hoffen, daß wir alle so unbedeutend und uninteressant sind, daß niemand auf die Idee kommt, mal ein bisschen in unseren Dateien zu stöbern.
Die Daten auf einem gehackten Server werden nach 'verwertbar' und 'nicht verwertbar' eingeordnet. Niemand macht sich die Mühe, die Leute dahinter anzusehen, zu gewichten oder deren Daten durchzustöbern. Sowas wird einfach nach bestimmten Schlüsseln automatisiert durchsucht. 'Ich bin unwichtig, gehe in der Masse unter und bin deshalb wohl sicher' ist ein Trugschluss.

Die Möglichkeiten zur Auswertung von Daten werden immer besser. Insbesondere Gesichtserkennungssoftware macht mir Sorgen, das wird in einigen Jahren ein Problem werden. Die Frage, ob ich etwas oder jemanden unrechtmäßig aufgenommen habe halte ich für vernachlässigbar, nicht aber die Bewegungsprofile von mir und anderen, die sich aus Fotos und Fotoprojekten ableiten lassen. Noch ist der Hardware-Aufwand zu groß denke ich, um z.B. CEWE-Server zu hacken, die Bilder darauf zu analysieren und daraus zum Nachteil der Eigentümer verwertbare Daten zu gennerieren.

In diesem Zusammenhang finde ich 'Meine Galerie' der CEWE-Handelspartner ärgerlich, insbesondere zusammen mit der Aufforderung, doch den Link weiterzuschicken. Ich brauche das nicht, Fotos und Buchseiten gebe ich auf andere Weise weiter. Das ist sowieso am Interessantesten, bevor alles gedruckt ist (für Meinungen und Freigaben) oder eben als fertiges Buch auf Papier. Die Möglichkeit 'meine Galerie' abzuwählen fände ich richtig gut und vor allem zeitgemäß.
Liebe Grüße, nox

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