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Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch
christiang

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Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon christiang » 09.10.2013, 09:55

Hallo,

ich bin neu hier im CEWE-Forum und mein Ziel ist, von hier möglichst viel Informationen mit zu nehmen und auch etwas von meinen bisher erstellten Büchern zu zeigen. Bisher habe ich über 15 Fotobücher erstellt.

Da liegt nun ein Problem. Neben vielen Bildern und viel begleitendem Text habe ich immer diverse Karten mit eingebunden. Nun da ist ja die Nutzung in einem privaten Buch problemlos, jedoch, wenn ich dieses Buch dann hier als Kundenbeispiel zeige, was ist dann erlaubt?

Bei der Durchsicht der bisher hier als Kundenbeispiel gezeigten Büchern habe ich einmal eine mir bekannte Karte gefunden. Sie befindet sich am Ende von einem Islandbuch, im Anhang unter ax1. Die gleiche Karte habe ich auch benutzt, im Anhang unter ax2. Diese Karte ist im Internet unter "Island Karte free" zu finden.

Oft nutze ich Karten, die unter "Google Maps" oder unter "Höhenprofile" zu finden sind. Diese Karten modifiziere ich entsprechend meiner Zielsetzung. Zwei Beispiele in der Anlage unter ax3 und ax4.

Nun zu meiner Frage: ist es zulässig ein Fotobuch unter den Kundenbeispielen einzusenden und dabei zu bestätigen, daß alles korrekt ist, wenn solche Karten mit drinnen sind ?

Liebe Grüße ChristianG :(

möglicherweise läd das Programm nicht alle Anhänge hoch......
Dateianhänge
ax1.jpg
ax4.jpg
christiang

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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon christiang » 09.10.2013, 10:05

nun da bringe ich den Anhang ax2 und ax3 in einem extra Beitrag
Dateianhänge
ax2.jpg
ax3.jpg
zugvogel08

Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon zugvogel08 » 10.10.2013, 14:27

Eine private Nutzung liegt m.E. vor, solange man mit dem Buch keinen steuerrechtlichen Gewinn erzielt. Rechtlich würdigen können dies aber nur Anwälte, die sich auf das Urheberrecht spezialisiert haben und das auch nur individuell nach jeder einzelnen verwendeten Fremddatei. Verwendet man z.B. die Karten eines Reiseveranstalters um die eigene Tour darzustellen, so wäre der Veranstalter schön blöd, wenn er der Nutzung in einem veröffentlichten Buch widersprechen würde - dies ist kostenlose Werbung für die Reise. Im Zweifelsfall bei den Anbietern der Karten nachfragen.
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urlaubsfan

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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon urlaubsfan » 10.10.2013, 15:11

Hallo ChristianG,
oft steht auch auf der jeweiligen Website des Landkartenanbieters, in welcher Form die Landkarten verwendet werden dürfen. Ich habe schon häufiger gelesen, dass sie nur mit Quellenangabe veröffentlicht werden dürfen.
Schau dir mal die AGB oder FAQ deines Anbieters an.
LG
LG
Urlaubsfan
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Chräcker

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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon Chräcker » 12.10.2013, 08:21

Ich bin weit weg vom juristischem Wissen, und Cewe wird das sicherlich noch genauer beantworten können, aber die Seiten hier, (und nicht falsch verstehen, ich halte diesen Kundenservice für den mit Besten, den ich kenne) sind letztendlich auch Werbeseiten von Cewe und dienen letztendlich (auch) kommerziellen Zielen. Wenn also Fotobücher auf den Servern von Cewe geladen werden, "veröffentlicht" Cewe im Prinzip diese Dateien und Bilder beim ausliefern an unsere Browser. Und dann käme das meiner Meinung sehr wohl einer kommerziellen Nutzung gleich (Nur nicht durch Dich, sondern durch Cewe...). Und OB ein Bild dritter auch kommerziell genutzt werden kann (und auch bei "free" überarbeitet werden darf) sollte man sehr genau beim eigentlichen Urheber (also an der Quelle) nach lesen. Das ist auch nicht so oft der Fall bei vorgeblich "freien" Bildern. Auch muß man bei vielen "freien" Bilder eindeutig den Urhebernamen dazu stellen, so bei den meisten CC-Lizenzen, auch darauf muß man achten. Diese Bedingung muß dann auch erfüllt sein, wenn man hier das Fotobuch vom Cewe-Server aus sich ansieht.

PS. auch bei selbstgemachten Bildern ist es nicht immer ganz so einfach. Bestimmte Motive dürfen nicht öffentlich gezeigt werden, so wie Tiere aus bestimmten Zoos, den Eifelturm bei Nacht oder Personen, die Du Dich nicht eindeutig um Erlaubnis gefragt hast. (Nein, auch nicht, wenn es mehr als 5 Personen auf dem Foto sind ;-))
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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon christiang » 12.10.2013, 10:09

Hallo,
erst mal danke für die Antworten.

Mir ist klar, daß ein Fotobuch, sobald man es CEWE als Kundenbeispiel vorschlägt, dann im Falle der Annahme auch kommerziell benutzt wird. Dies steht deutlich im Text von CEWE. Und CEWE verlangt vom Anbieter des Fotobuches die Einhaltung von jedweden Urheberrechten, sei es an Personen oder hier verwendetem Landkartenmaterial. Das Risiko und mögliche Folgen mit entsprechenden Kosten bei einem Streitfall werden dann also im Ernstfall durchgereicht.

Ich habe nun eine Anfrage an Google und den Initiator der Höhenprofile abgeschickt und warte auf eine klärende Antwort.

Viele Grüße ChristianG :)
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DSL-schnell

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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon DSL-schnell » 12.10.2013, 10:28

Hallo Christian,

als Islandfan wünsche ich mir ganz arg, dass das Beispielbuch veröffentlicht wird.

Da ich fast fürchte, dass die Antworten auf die Anfragen lange dauern hätte ich einen anderen Vorschlag:

Du könntest nur für das Beispielbuch die Karte mit den Höhenprofilen und Details weglassen.
Lege den Track einfach überr ein freie "Umrisskarte". Sieht natürlich nicht ganz so schön aus, ist aber wahrscheinlich die pragmatischere Lösung.

Gruß DSL-schnell (die sich schon heute auf das Islandbuch freut)
Gruß DSL-schnell
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Silber-Distel

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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon Silber-Distel » 13.10.2013, 10:52

....nur noch eine kleine Geschichte am Rande zum Urheberrecht/Bildrecht. Wir waren vor ein paar Tagen in einem sehr interessanten Technik-Museum in der Nähe des Gardasees (Historische Automobile, Motorräder, Fahrräder, Schreibmaschinen, Kameras und vieles mehr). Gleich im Eingangsbereich wurde ich gefragt, ob ich in den Ausstellungsräumen fotografieren möchte. Ich musste einen Bogen ausfüllen mit Name, Geburtsdaten, Adresse und dann wurde noch eine Kopie meines Ausweises gemacht zum Vergleich der Unterschrift. Ich habe mich verpflichtet, die Fotos nur für private Zwecke zu nutzen. Das habe ich so noch nie erlebt, dass sich ein Museum so absichert. Eine Veröffentlichung dieser Bilder würde wahrscheinlich ziemlich teuer für mich werden....
Liebe Grüße
Silber-Distel
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Chräcker

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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon Chräcker » 13.10.2013, 13:23

Oha, die Rechteinhaber werden immer verrückter. Aber dazu eine Neugier-Detailfrage. "Private Zwecke" bedeutet ja nicht, daß man es nicht auch nichtkommerziell privat veröffentlichen darf. (Z.Bsp. auf einem werbefreiem eigenem Blog) - Wurde "Veröffentlichung" auch extra erwähnt und von denen (negativ) abgesichert?

Ich war letztens bei FlicFlac, eine Art martialische Akrobaticshow, die "bestehen" in ihren Bedingungen sogar auf eine Veröffentlichung in den einschlägigen Netzwerken.

"Foto- und Filmaufnahmen für den privaten Gebrauch gestatten wir Ihnen gerne, aber nur, wenn Sie die Aufnahmen zum Beispiel auf Facebook posten oder auf Youtube einstellen."

Was natürlich eine etwas verunglückte Formulierung ist (denn damit verbieten sie einem das Fotografieren, wenn man die fotos nicht dort veröffentlicht ;-) , aber der Hintergrund ist der: die haben es verstanden, daß wir ambitionierte Hobbyfotografen kostenfreie Werbung anbieten...
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Silber-Distel

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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon Silber-Distel » 13.10.2013, 13:31

Ich wurde in ziemlich gutem Deutsch darauf hingewiesen, dass ich die Bilder nicht veröffentlichen und ausschließlich für private Zwecke verwenden darf (da ich weder in Facebook noch in Youtube o.ä. angemeldet bin habe ich dahingehend nicht näher nachgefragt).
Für das super gestaltete, umfangreiche und relativ neue Museum, das nicht gerade an den Tourismuswegen liegt, wäre es doch eigentlich sinnvoll, ein wenig Werbung zu machen :roll:. Der Eintritt kostet immerhin 10 € und der Unterhalt der Ausstellung, des Personals und der Räumlichkeiten ist sicherlich nicht ganz billig....

Auch im Deutschen Historischen Museum in Berlin ging es mir ähnlich. In der allgemeinen Ausstellung darf hemmungslos fotografiert werden. Damals war noch zusätzlich eine spezielle DDR-Ausstellung in einem separaten Bereich, wo das Fotografieren verboten war und das auch streng überwacht wurde. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, dass es dort unter anderem auch Leihgaben von Privat zu sehen gibt und deshalb dort aus rechtlichen Gründen nicht fotografiert werden darf.
Liebe Grüße
Silber-Distel
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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon Chräcker » 13.10.2013, 14:01

Ah, Danke, dann war das auch geklärt.

Mir ist das auch sehr oft unverständlich. Besonders bemerkenswert find ich das immer bei zeitgenössischer Kunst. Wenn ich in einer Paik Ausstellung die Werke nicht mal mit meiner Grundschulklasse "fotografisch" weiter verarbeiten darf und dann denke, wie sehr Paik aufs Urheberrecht gepfiffen hat um seine Werke überhaubt herstellen zu können...

In der Berliner Nikolaikirche (eher ein musealer denn ein Kirchenraum) konnte man sich für wenig Geld (2,--) eine Fotografiererlaubnis kaufen. (Wobei ich jetzt grad nicht weiß, wie hier die Nutzungsbedingungen weiter gingen) - Das kann ich verstehen und find das auch eine Möglichkeit. (Und bei privaten Exponaten versteh ich die Zurückhaltung zum Teil auch... aber ich finde, unsere Gesellschaft wird da auch etwas paranoid.)
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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon urlaubsfan » 13.10.2013, 14:47

Ich habe einen interessanten Artikel zum Thema "Urheberrecht" gefunden:
http://www.expat-news.com/10156/recht-s ... hts-falle/

Viele Anwälte haben sich ja schon darauf spezialisiert, das Internet nach Urheberrechtsverletzungen zu durchforsten.

Beim Veröffentlichen von Fotobüchern muss man soviel beachten, ich werde weiterhin darauf verzichten, leider.
LG
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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon christiang » 13.10.2013, 15:22

Hallo DSL-schnell,

Zitat : "als Islandfan wünsche ich mir ganz arg, dass das Beispielbuch veröffentlicht wird.

Da ich fast fürchte, dass die Antworten auf die Anfragen lange dauern hätte ich einen anderen Vorschlag"

... da wird so schnell leider nicht, denn meine drei Island-Fotobücher der 5-wöchigen Tour von 2013 sind schon lange fertig. Hier mal ein Bild von Vorder- und Rückseiten
 
is851.jpg
 
is852.jpg
Vielleicht mach ich mal aus drei ein Buch, um es hier zu zeigen... wenn ich mal viel Zeit haben sollte.

Gruß Christiang
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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon christiang » 13.10.2013, 15:35

Hallo,

nun etwas schuldbewusst zum Thema zurück.

Ich habe nicht ohne Hintergedanken bei meinem ersten Beitrag ein Bild eingestellt, das jemand anderes bereits in einem CEW-Fotobuch unter den Beispielbüchern veröffentlicht hat. Wenn es dieser Autor kann und CEWE bisher es toleriert hat, ist es dann rechtens ? Bestimmt nicht, wo kein Kläger, da kein Richter...

Was es kostet, wenn man eine Karte von einem internetanbieter kaufen würde, das habe ich dort auch angefragt. Aber wie lange wird die Antwort wohl dauern ???

Inzwischen experimentiere ich mit Karten aus dem Internet, die ich abgespeichert in Scharz-Weiss umsetze und dann ausdrucke. Die kann ich problemlos abpausen und damit soweit verfremden, daß der Ursprung nicht mehr ersichtlich ist. Nur das ist arbeitsintensiv, um so mehr, wenn man höhere Ansprüche an das Ergebnis stellt.

Wer schnüffelt wohl alles auf unserer Festplatte rum, da lässt sich sicher leicht feststellen, welches Bild heruntergeladen wurde, was damit gemacht wurde... so ist man doch ganz schön gläsern.....

Gruß Christiang
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urlaubsfan

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Re: Urheberrechte an Landkarten im Fotobuch

Ungelesener Beitragvon urlaubsfan » 13.10.2013, 15:49

Mit tolerieren hat das seitens Cewe nichts zu tun, denn sie haben sich ja abgesichert:
http://www.cewe-fotobuch.de/ihr-beispielbuch.html
Sollte Cewe Forderungen seitens Dritter aufgrund Urheberrechtsverletzungen bekommen, werden die Kosten ganz sicher an den Einreicher weitergegeben.
LG
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